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Leistungen nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) erbringen wir umfassende Leistungen zur Sicherstellung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Unsere Maßnahmen orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben sowie den anerkannten Regeln der Technik und beinhalten unter anderem:

Gefährdungs- beurteilungen

Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen gemäß § 5 ArbSchG, einschließlich Ermittlung von Schutzmaßnahmen.

Unterweisung der Beschäftigten

Planung und Durchführung regelmäßiger Unterweisungen nach § 12 ArbSchG, einschließlich Erstunterweisungen, Wiederholungsunterweisungen und Schulungen bei besonderen Gefährdungen.

Betriebsanweisungen

Erstellung und Aktualisierung von Betriebsanweisungen für Maschinen, Gefahrstoffe und Tätigkeiten.

Beratung der Arbeitgeber

Unterstützung bei der Umsetzung gesetzlicher Pflichten sowie bei der Auswahl geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA).

Arbeitssicherheit und Betriebsärzte

Koordination mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten, gemäß den Vorschriften der DGUV Vorschrift 2 inkl. Teilnahme an ASA-Sitzung und Begehungen

Notfall- und Brandschutzorganisation

Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen, Durchführung von Evakuierungsübungen und Unterstützung bei der Organisation des innerbetrieblichen Brandschutzes.

Monitoring und kontinuierliche Verbesserung

Implementierung von Kontrollmechanismen zur Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen und Anpassung bei geänderten Rahmenbedingungen.

Unsere Leistungen zielen darauf ab, ein sicheres, gesundes und gesetzeskonformes Arbeitsumfeld zu gewährleisten und bei der Erfüllung der Verantwortung des Arbeitgebers gemäß §§ 3–14 ArbSchG effektiv zu unterstützen.