
Leistungen nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) erbringen wir umfassende Leistungen zur Sicherstellung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
Unsere Maßnahmen orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben sowie den anerkannten Regeln der Technik und beinhalten unter anderem:
Gefährdungs- beurteilungen
Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen gemäß § 5 ArbSchG, einschließlich Ermittlung von Schutzmaßnahmen.
Unterweisung der Beschäftigten
Planung und Durchführung regelmäßiger Unterweisungen nach § 12 ArbSchG, einschließlich Erstunterweisungen, Wiederholungsunterweisungen und Schulungen bei besonderen Gefährdungen.
Betriebsanweisungen
Erstellung und Aktualisierung von Betriebsanweisungen für Maschinen, Gefahrstoffe und Tätigkeiten.
Beratung der Arbeitgeber
Unterstützung bei der Umsetzung gesetzlicher Pflichten sowie bei der Auswahl geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA).
Arbeitssicherheit und Betriebsärzte
Koordination mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten, gemäß den Vorschriften der DGUV Vorschrift 2 inkl. Teilnahme an ASA-Sitzung und Begehungen
Notfall- und Brandschutzorganisation
Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen, Durchführung von Evakuierungsübungen und Unterstützung bei der Organisation des innerbetrieblichen Brandschutzes.
Monitoring und kontinuierliche Verbesserung
Implementierung von Kontrollmechanismen zur Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen und Anpassung bei geänderten Rahmenbedingungen.